PeepoPlush PeepoPlushCreator Hub
Nur im September

Bis zu 25 % Gewinn-Share statt 5 %

Den ganzen September bekommst du auf ausgewählte Produkte ein deutlich höheres Gewinn-Share. Gleicher Link, gleicher Code, nur mehr für dich.

25 % statt 5 % Das Fünffache auf diese drei Produkte
7,5 % statt 5 % Auf die Kuscheltiere und das Bundle
Wie sich dein Anteil berechnet

Die erhöhten Sätze gelten automatisch für alle Bestellungen über deinen Ref-Link im Aktionszeitraum, du musst nichts umstellen. Alle übrigen Produkte bleiben bei 5 %.

Beteiligt wirst du am Gewinn, nicht am Verkaufspreis. Vom Preis gehen zuerst die 10 % deines Rabattcodes ab, dann die 19 % Mehrwertsteuer. Von dem, was übrig bleibt, bekommst du deinen Satz. Beim Anhänger für 11,99 € heißt das: 10,79 € nach Code, netto 9,07 €, davon 25 % also rund 2,27 €.

Die Beträge auf den Karten sind bereits inklusive deines 10-%-Codes gerechnet, also das, was am Ende wirklich bei dir ankommt. Kauft jemand ohne Code, liegt es entsprechend höher.

QR-Code Generator

Mach aus deinem Ref-Link einen QR-Code mit PeepoPlush-Logo, ideal für Stream-Overlays, Story-Posts oder Visitenkarten.

Den Link findest du in deinem Affiliate-Dashboard. Es funktionieren ausschließlich Links von peepoplush.com.
Dein QR-Code
erscheint hier

Häufige Fragen

Das Wichtigste zur Aktion und zum Affiliate-Programm auf einen Blick.

Darf ich meinen eigenen Code für eigene Bestellungen nutzen?

Nein. Dein Link und dein Rabattcode sind dafür da, andere zu erreichen, nicht dich selbst. Eigenbestellungen über den eigenen Code werden nicht vergütet und können zum Ausschluss aus dem Programm führen. Das gilt auch für Bestellungen von Personen aus deinem Haushalt oder für Konten, die erkennbar dir zuzuordnen sind.

Ebenso wenig erlaubt: den Code in Gutschein- und Schnäppchenportalen streuen, ihn über bezahlte Anzeigen auf den Markennamen ausspielen oder Klicks künstlich erzeugen. Bewirb ihn dort, wo dein Publikum ist: auf deinen eigenen Kanälen.

Wo darf ich meinen Link bewerben?

Auf deinen eigenen, öffentlich zugänglichen Kanälen: also Twitch, YouTube, Instagram, TikTok, X und Vergleichbarem. Fremde Kanäle, Kommentarspalten anderer oder Spam-Nachrichten sind nicht zulässig.

Muss ich die Werbung kennzeichnen?

Ja. Inhalte mit deinem Link oder Code musst du klar als Werbung kennzeichnen, zum Beispiel mit „Werbung“, „Anzeige“ oder „Gesponsert“. Das schreibt das Gesetz vor (§§ 5a, 5b UWG), und bei Verstößen haftest du selbst.

Wann und ab wann wird ausgezahlt?

Die Auszahlung läuft monatlich, sobald du mindestens 50 € zusammen hast. Liegst du darunter, verfällt nichts, der Betrag wird in den nächsten Monat übertragen.

Was passiert bei Rückgaben oder Stornos?

Provision gibt es nur für Käufe, die vollständig bezahlt und nicht storniert, zurückgebucht oder zurückgegeben wurden. Geht eine Bestellung zurück, entfällt die Beteiligung dafür.

Muss ich meine Einnahmen versteuern?

Ja, für die steuerliche Behandlung deiner Einnahmen bist du selbst verantwortlich. Wir führen keine Steuern für dich ab. Wenn du unsicher bist, frag bitte jemanden mit Steuerberatung; wir dürfen dazu nicht beraten.

Muss ich für die Aktion etwas umstellen?

Nein. Die erhöhten Sätze greifen im Aktionszeitraum automatisch für alle Bestellungen über deinen bestehenden Link oder Code. Gleicher Link, gleicher Code, nur mehr für dich.

Kann ich jederzeit aufhören?

Ja. Beide Seiten können mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Offene Provisionen werden im nächsten Abrechnungslauf ausgezahlt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB des PEEPOPLUSH Affiliate-Programms, denen du bei der Anmeldung zugestimmt hast.

AGB: PEEPOPLUSH Affiliate-Programm (Stand: April 2026)

Betreiber: Luther Qassas, peepoPlush C/O CoCENTER, Koppoldstr. 1, 86551 Aichach, Deutschland
E-Mail: support@peepoplush.com  |  Website: www.peepoplush.com

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme am Affiliate-Programm von PEEPOPLUSH (nachfolgend „Betreiber“). Vertragspartner sind der Betreiber einerseits und die teilnehmenden Content Creator (nachfolgend „Affiliate-Partner“) andererseits. Mit der Anmeldung erkennt der Affiliate-Partner diese AGB an.

§ 2 Gegenstand des Affiliate-Programms

Das PEEPOPLUSH Affiliate-Programm ermöglicht Content Creatorn (z. B. Streamern, YouTubern, Social-Media-Creatorn), Produkte von PEEPOPLUSH auf ihren Kanälen zu bewerben und hierfür eine erfolgsabhängige Vergütung zu erhalten. Der Affiliate-Partner erhält nach erfolgreicher Registrierung einen personalisierten Affiliate-Link und/oder Rabattcode, über den vermittelte Käufe zugeordnet werden.

§ 3 Voraussetzungen zur Teilnahme

Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie gewerblich tätige Personen mit Sitz in Deutschland. Die Teilnahme durch Minderjährige ist ausgeschlossen.

Der Affiliate-Partner versichert, dass er:

  • über einen öffentlich zugänglichen Online-Kanal (z. B. Twitch, YouTube, Instagram, TikTok) verfügt;
  • nicht gegen geltendes Recht, Plattformrichtlinien oder Rechte Dritter verstößt;
  • keine Inhalte veröffentlicht, die diskriminierend, jugendgefährdend, rechtswidrig oder sittenwidrig sind.

Der Betreiber behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Registrierung und Vertragsschluss

Die Registrierung erfolgt über das bereitgestellte Anmeldeformular. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Betreiber die Teilnahme schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme.

§ 5 Vergütung und Auszahlung

Der Affiliate-Partner erhält für jeden vermittelten und vollständig bezahlten Kauf eine Provision. Die Provisionshöhe wird individuell vereinbart. Provisionsansprüche entstehen ausschließlich für Käufe, die:

  • über den zugeordneten Link/Code zustande kommen;
  • nicht storniert, zurückgebucht oder zurückgegeben wurden;
  • vollständig vom Endkunden bezahlt wurden.

Die Auszahlung erfolgt monatlich, sofern ein Mindestbetrag von 50 EUR erreicht wurde. Nicht ausgezahlte Beträge werden übertragen. Der Affiliate-Partner ist für die steuerliche Behandlung seiner Einnahmen selbst verantwortlich.

§ 6 Pflichten des Affiliate-Partners

Der Affiliate-Partner verpflichtet sich:

  • Links/Codes ausschließlich auf eigenen, öffentlich zugänglichen Kanälen zu bewerben;
  • Werbeinhalte klar als Werbung/Kooperation zu kennzeichnen (z. B. gemäß §§ 5a, 5b UWG) mit Hinweisen wie „Werbung“, „Anzeige“ oder „Gesponsert“;
  • keine falschen oder irreführenden Aussagen über PEEPOPLUSH-Produkte zu machen;
  • keine Spam-Methoden, Klickmanipulationen oder unlautere Werbemethoden einzusetzen;
  • keine Marken oder Logos von PEEPOPLUSH ohne vorherige Zustimmung zu verwenden;
  • den Betreiber bei wesentlichen Änderungen am Kanal unverzüglich zu informieren.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

Das Affiliate-Verhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Beendigung werden offene Provisionen im nächsten Abrechnungslauf ausgezahlt.

§ 8 Haftung

Der Betreiber haftet nicht für Schäden durch die Teilnahme, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Affiliate-Partner haftet für Schäden durch Verletzung seiner Pflichten, insbesondere für Kennzeichnungsverstöße oder unerlaubte Werbemethoden.

§ 9 Änderungen der AGB

Änderungen werden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Affiliate-Partner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang, gelten sie als angenommen. Auf diese Konsequenz wird ausdrücklich hingewiesen.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Affiliate-Partner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.